Allgemeine Geschäftsbedingungen marneo power GmbH
Stand: 27.08.2026
1) Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Kunden der marneo power GmbH. Kunden sind Privatpersonen, Unternehmen und Behörden.
1.2 Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und marneo power GmbH, Geschäftsführer Marko Hübner, Reiterweg 1, 14469 Potsdam geschlossen.
1.3 Das Personal der marneo power GmbH verpflichtet sich, Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.4 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.
1.5 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2) Die Leistungen
2.1 Kunden, die Training oder Coaching gebucht haben, werden als einzigartige Persönlichkeit behandelt und entsprechend ihren Zielen und Bedürfnissen professionell betreut.
Kennenlerngespräch
PT Check-up/ Assessments & Tests
Personal Training (PT) indoor & outdoor
Physiotherapie (PHY)
Gesundheitscoaching
Regeneration
Gutschein Personal Training
Gym mieten
Firmenfitness
Palm Cooling mit Alpha Cooling Professional, 3. Generation
Shiatsu
Frequenzspezifischer Mikrostrom
2.2 Das auf jeden Einzelnen zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Kunden und dem von ihm zu unterschreibenden Eingangs- und Gesundheitsfragebogen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten von marneo power GmbH. Ergebnisse aus der sportmedizinischen Untersuchung fließen bei der Erstellung des Gesamtkonzeptes mit ein.
3) Terminvereinbarung Personal Training und Coaching
3.1 Alle Termine werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt.
3.2 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Termine können
Montag, Dienstag und Donnerstag von 05.45 Uhr bis 19.45 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 05.45 Uhr bis 16:00 Uhr vereinbart werden.
Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.
3.3 Zudem sind über die App von Eversports weitere Leistungen buchbar.
3.4 Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, dann muss er diesen rechtzeitig im Vorfeld absagen. Die Terminabsage gilt als rechtzeitig, wenn sie mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgt. Für den Fall, dass der Kunde den Termin nicht rechtzeitig vorher absagt, macht das Unternehmen marneo power GmbH in Vertretung von Marko Hübner die für die gebuchte Dienstleistung regulär geschuldete Vergütung geltend.
4) Terminvereinbarung Palm Cooling und Slots zum Gym mieten
4.1 Termine für „Palm Cooling“ und Slots zum „Gym mieten“ sind auch außerhalb der Öffnungszeiten über die App von Eversports buchbar.
5) Spezifische Kosten
5.1 Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio, Platzgebühren (Badminton etc.) oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.
5.2 Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.
5.3 Ist auf Reisen eine Begleitung durch Trainer gewünscht, so sind die Spesen vom Kunden zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.
5.4 Bei allen Dienstleistungen sind die entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet von Potsdam sowie im Umkreis von max. 15 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 0,89 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
6) Vergütung
6.1 Das Honorar für gem. § 2 gebuchte Leistungen richtet sich nach der aktuelle Preisliste.
6.2 Kunden erhalten am Monatsende eine schriftliche Rechnung für alle absolvierten Einheiten im Monat, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhalten Kunden eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
6.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt entweder in bar, per Lastschrift, per Kartenzahlung in Form von EC oder Kreditkarte oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.
7) Obliegenheiten des Kunden
7.1 Ärztlicher Gesundheitscheck. Unabhängig von dem durch marneo power GmbH zu Beginn durchzuführende Eingangsdiagnostik ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von marneo power GmbH bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit dem Geschäftsführer Marko Hübner persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.
7.2 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes. Kunden sind verpflichtet, nach Trainingsbeginn (1. Einheit) eintretende Veränderungen ihres Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung gem. § 2.1, marneo power GmbH, Marko Hübner umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung gem. § 2.1 entschieden.
8) Obliegenheiten von marneo power GmbH
8.1 Verschwiegenheit. Das Personal der marneo power GmbH ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Kunden vertraulich zu behandeln.
8.2 Sorgfaltspflicht. Das Personal der marneo power GmbH ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen u.s.w.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen u.s.w.) einzuweisen. Während der Einheit ist das Personal der marneo power GmbH verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.
9) Vertragsdauer & Kündigung
9.1 Die marneo power GmbH schließt grundsätzlich befristete Verträge ab. Die Kündigung eines befristeten Vertrages durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
9.2 Bei Verletzung der Obliegenheitspflichten durch den Kunden gem. § 6, oder bei Verstößen gegen die §§ 4 und 5, behält sich marneo power GmbH vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle gem. § 5.2 vom Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Dienstleistungen besteht dann nicht.
9.3 Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt.
9.4 Die marneo power GmbH ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütung wird in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.
10) Haftungsausschluss
10.1 Die marneo power GmbH haftet nicht für Schäden des Kunden.
10.2 Der Haftungsausschluss gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Personal der marneo power GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von marneo power GmbH beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Personal der marneo power GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von marneo power GmbH beruhen.
10.3 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, ohne, dass diese Erfüllungsgehilfen von marneo power GmbH sind, haftet marneo power GmbH hierfür ebenfalls nicht.
11) Allgemeines
11.1 Kunden haben ihren geplanten Urlaub aus Gründen der Flexibilität zwei bis vier Wochen vor Urlaubsantritt dem Personal von marneo power GmbH bekannt zu geben.
11.2 Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfiehlt marneo power GmbH die Durchführung einer Eingangsdiagnostik vor Trainingsbeginn. Die Eingangsdiagnostik beinhaltet diverse Tests, die für die Erstellung eines individuellen Trainingsprogramms unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen der Schweigepflicht.
11.3 Sollten Kunden das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt marneo power GmbH die Durchführung einer sportärztlichen Untersuchung vor Vertragsabschluss.
11.4 Das Personal der marneo power GmbH steht seinen Kunden außerhalb der in Ziff. 3.2 genannten Zeiten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung per Smartphone und E-Mail zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind dem Impressum der Internetseite www.marneo.de zu entnehmen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.
12) Datenschutz
12.1 Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstschutzgesetzes (TDDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt.
12.2 Die marneo power GmbH speichert für die Dauer des Vertrages die personenbezogenen Daten: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die vom Kunden im Beratungsgespräch gemachten Angaben. Diese Daten werden ausschließlich während der Laufzeit des Vertrages für die Leistungserbringung verwendet.
12.3 Die marneo power GmbH behandelt die Daten der Kunden vertraulich. An Dritte werden die Daten grundsätzlich nur weitergegeben, sofern dies im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung erforderlich wird oder im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten. Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten gelöscht.
13) Gerichtsstandsvereinbarung
Als Gerichtsstand wird Potsdam vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.